Immissionsschutz
Lärmaktionsplanung
Nach der 1. und 2. Stufe des Lärmaktionsplanes wurde der Lärmaktionsplan der 3. Stufe der Stadt Frankfurt (Oder fertiggestellt und ist rechtsgültig. Die aktuelle Fassung finden Sie hier:
Hauptzielstellung der Lärmaktionsplanung ist, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern und ruhige Gebiete, die der Erholung der Bevölkerung dienen, zu schützen und damit ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Frankfurt (Oder) hat die Lärmaktionsplanung als integrative querschnittsorientierte Planung in enger Verzahnung mit Stadtentwicklungs-, Verkehrsentwicklungs- und Umweltplanung verstanden. Im Ergebnis liegt ein Maßnahmenkonzept vor, das durch die Kombination von Einzelmaßnahmen sowie unter Nutzung der Synergien des Luftreinhalteplans geeignet ist, die Lärmbelastungen an wesentlichen Hauptverkehrsstraßen und an der Autobahn BAB 12 im Bereich Frankfurt (Oder) deutlich zu reduzieren und damit die Zahl der „Lärmbetroffenen“ insbesondere nachts zu senken.
Mit der Vermeidung von CO2-Emissionen (z.B. durch die Förderung des Umweltverbundes), der Verringerung schädlicher Umwelteinwirkungen, aber auch durch immissionsgünstige Siedlungsentwicklung (Vermeidung von Zersiedlung und Versiegelung) werden umweltrelevante Belange berücksichtigt. Somit kann ein höheres Umweltschutzniveau erlangt werden.
Lärmaktionsplan der Stadt Frankfurt (Oder) 2013 [PDF-Dokument: 6.5 MB]
Luftreinhalteplanung
Im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ist im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes die Überwachung und Bewertung der Luftqualität sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung von Luftschadstoffemissionen festgeschrieben. Mit der Forderung zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach §47 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gewährleistet der Gesetzgeber konkret, dass Maßnahmen und Konzepte zur Einhaltung der EU-Luftschadstoffgrenzwerte erarbeitet werden. Neben der Minimierung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch die Luftschadstoffimmission ergeben sich dabei gleichermaßen Synergieeffekte hinsichtlich Lärmminderung, Reduzierung von Trennwirkungen, Erhöhung der Verkehrssicherheit, Förderung des Umweltverbundes sowie der Stadt- und Wohnqualität.
Die Beschlussfassung zur 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Frankfurt (Oder) erfolgte am 05.12.2013. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Plan soll sich insgesamt positiv auf die Stadt- Wohn- und Aufenthaltsqualität in Frankfurt (Oder) auswirken. Neben der Luftschadstoffminderung ergeben sich positive Effekte hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Lärmminderung, Reduzierung von Trennwirkungen, usw. Weiterhin besteht eine enge Verknüpfung zum Thema „Nachhaltige Mobilität“, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung des Kfz-Verkehrs und der Veränderung der Verkehrsmittelwahl, welche zur CO2-Minderung (Klimaschutz) beiträgt. Die Förderung des Umweltverbundes ist daher von besonderer Bedeutung.
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Frankfurt (Oder) [PDF-Dokument: 3.5 MB]
Luftreinhalte- und Aktionsplan Frankfurt (Oder) 2006 [PDF-Dokument: 2.4 MB]
Flyer Luftreinhalteplan Frankfurt (Oder) [PDF-Dokument: 737 kB]
Luftreinhaltung - Dynamische umweltgesteuerte Verkehrsumleitung (DUV)
Zielstellungen
- Umleitung des städtischen Durchgangsverkehrs
- dynamische Signalisierung von Sperrungen und Umleitungen
Ziel der aktuell etablierten Maßnahme ist es, den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Leipziger Straße aus Richtung Südring in luftbelastungskritischen Situationen so umzuleiten, dass er den Hotspot-Bereich in der Leipziger Straße (Höhe Dresdener Shttp://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/die_stadt_fuer_morgen_umweltschonend_mobil.pdf
Fortschreibung des Luftreinhalteplanes der Stadt Frankfurt (Oder) (PDF, 3.5 MB)
Luftreinhalte- und Aktionsplan Frankfurt (Oder) 2006 (PDF, 2.4 MB)
Flyer Luftreinhalteplan Frankfurt (Oder) (PDF, 737 kB)